Wieder einmal befindet sich die Kreismusikschule angesichts der
Corona
-
bedingten Einschränkungen
de
s
Unterricht
s
im Online
-
Modus. Nicht alle Schülerinnen
und Schüler, aber auch nicht alle
Lehrkräfte des Hauses können aus verschiedenen Gründen diesen Weg nicht mitgehen. So ist die
komplette
Ausbildung
im Tanz
-
und Elementarbereich (Musikalische Früherziehung)
sowie
Ensemblearbeit zum Stillstand gekommen.
Wie in der ersten
ähnlichen
Phase im Frühjahr
2020 werden
entsprechend unserer Entgeltordnung
sämtliche Entgelte des nicht stattfindenden Unterrichts
zurück erstattet.
Aus Gründen der
vielfältigsten Individualitäten
–
wann z.B. der
Unterricht online
fortgesetzt oder die Ferienzeit
genutzt wurde, nachgeholt werden kann, oder eben wi
e
der beginnt
–
wird die Rückerstattung
einheitlich durch das Landratsamt geregelt.
Dies geschieht dann
, wenn Klarheit über die Zahl der
Ausfallstunden herrscht
. Danach kann diese
unkomplizierte Erstattung auf Grundlage der
Unterrichtsprotokolle erfolgen.